Der Nullsteuersatz (0 %) nach § 12 Abs. 3 UStG
 Durch das Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber einen neuen Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Soweit der Auszug aus dem Gesetzestext des Bundesfinanzministeriums.
(Nähere Informationen findest Du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums)

Bei Solaranlagen und Zubehör für mobile Zwecke wie Wohnmobile gilt diese Regelung NICHT.
Somit fällt beim Kauf die volle Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an.

Solltest DU Produkte zum NULLSTEUERSATZ (die extra gekennzeichnet sind) erwerben wollen, prüfe bitte genau, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und erfüllt sind ! Du erhälst dann nach der Bestellung eine Mail mit einer auszufüllenden Betreibererklärung. Wenn diese ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder eingegangen ist, gilt der Kaufvertrag als geschlossen und die Ware wird an Dich versandt. 
 Sollte das Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass die Voraussetzungen trotz Betreibererklärung nicht vorgelegen haben, sind wir gesetzlich verpflichtet, die MwSt. nachzufordern.

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